Unser Ortsbeauftragte und sein Stellvertreter

Der Ortsbeauftragte (OB) ist der Leiter des Ortsverbandes. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Er setzt die gesetzlichen Vorgaben und die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie die entsprechenden Richtlinien unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten um. Er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. Sicherheitsvorschriften, Haushaltsordnung usw. verantwortlich. Ihm obliegt die Fürsorgepflicht für alle Helferinnen und Helfer im Ortsverband.

Bei seiner Tätigkeit ünterstützt ihn sein Stellvertreter und der OV-Stab. Im Einsatzfall ist er der Ortsbeauftragte Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene.

Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des Leitungs- und Koordinierungsstabes des OV. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge von dem Leiter / der Leiterin der Regionalstelle. Er ist der Repräsentant nach außen und Ansprechpartner für andere Behörden und Institutionen.

 

Unser stellvertretender Ortsbeauftragte (stv. OB), ist Leiter des OV-Stabes und nimmt als Vertretung des Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit seine Funktionen und Aufgaben wahr. 

Zudem ist er für den inneren Dienst im Ortsverband verantwortlich. Er regelt den täglichen Dienstbetrieb und bereitet alle wesentlichen Maßnahmen, die den Ortsverband betreffen, entscheidungsreif für den Ortsbeauftragten auf.

Ortsbeauftragter
Stellvertretende Ortsbeauftragter